AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. PRÄAMBEL
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «bloechlinger-foto» (nachstehend «Fotografierende» genannt) und Ihnen als Auftrag gebende Person (nachstehend «Kunde» genannt) erreicht werden.
2. ALLGEMEIN
2.1 Fotografische Arbeit Die fotografische Arbeit ist eine durch den Fotografierenden erstellte Fotografie und deren Bearbeitung, Gestaltung
2.2 Bild Nachstehend wird jegliche Wiedergabe der fotografischen Arbeit digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, USB Stick, CD-ROMS, Computerfestplatten, dem Internet o. ä., als «Bild» (bzw. der Mehrzahl «Bilder») bezeichnet.
2.3 Verwendung der «Bilder» durch den Kunden Der Kunde darf die Bilder lediglich für eigene Zwecke verwenden. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bzw. die Weitergabe des Rechts auf Verwendung der Bilder an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Es sei denn es ist für den privaten Gebrauch. Anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Fotografierenden bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Jede vereinbarungswidrige Verwendung der Bilder verpflichtet den Kunden, dem Fotografierenden eine Entschädigung in der Höhe von 150% des durch die Verwendung der Bilder erzielten Gewinnes, mindestens jedoch CHF 1'000.00 zu bezahlen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
2.4 Outsourcing
Der Fotografierende behält sich das Recht vor, gewisse Bereiche des Auftrages, insbesondere den Druck der Bilder, durch Dritte ausführen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden weiter verrechnet.
2.5 Erfüllungsort / Versand Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom Fotografierenden. Beim Versand von Bildern gehen die Risiken des Transports bzw. der Übermittlung auf den Kunden über.
2.6 Geltung der AGB Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Der allgemeine Teil der AGB ist sowohl für den Auftrag eines Fotoshootings (Werkauftrag) sonstige Dienstleistungen sowie für eine Onlinebestellung (Kaufvertrag) gültig. Die AGB sind durch den Kunden ausdrücklich zu anerkennen. Stimmt der Kunde den AGB nicht zu, behält sich der Fotografierende das Recht vor, vom Werkauftrag bzw. Kaufvertrag zurückzutreten. Diese AGB sind auf unbestimmte Zeit gültig. Eine Änderung wird den Kunden frühzeitig auf der Homepage www.bloechlinger-foto.ch angezeigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) und des Werkvertrages (Art. 363 OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine Lücke, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografierenden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.
Bloechlinger-foto.ch behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet Lindau im Kanton Zürich.
3. FOTOSHOOTINGS
3.1 Auftrag / Leistung Die Gestaltung der Bilder wird gemeinsam vom Fotografierenden und dem Kunden definiert. Der Einsatz von technischen und künstlerischen Gestaltungsmitteln (z.B. Beleuchtung, Bildkomposition usw.) liegt jedoch in der Entscheidung vom Fotografierenden.
3.1.1 Hilfsperson Der Fotografierende ist berechtigt Hilfspersonen einzusetzen.
3.2 Hochzeiten Für eine Hochzeit können Termine für bestimmte Zeiten unverbindlich reserviert werden. Der Termin muss spätestens bei einer weiteren Anfrage, eines anderen (dritten) Kunden, schriftlich (auch E–Mail oder SMS etc.) bestätigt werden. Danach gelten folgende Bedingungen: Wurde bereits ein definitiv bestätigtes Datum in schriftlicher (E-Mail, SMS oder sonstige Kommunikationsmittel) wie auch mündlicher Form, verhandelt, hat der Kunde bis 3 Monate vor der Hochzeit 50% der gesamten abgemachten Kosten dem Fotografierenden zu zahlen. Folgt eine Absage 30 Tage vor der Hochzeit, hat der Kunde die Gesamten Kosten des Auftrages zu zahlen. (Ausnahmefälle wie schwere Krankheit bei der die ganze Hochzeit abgesagt wird, sind ausgeschlossen). Gegen den Fotografierenden kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls er wegen eines Notfalls etc. nicht erscheinen kann. Der Fotografierende gibt alles um im Notfall eine Ersatzlösung zu finden. Der Kunde ist allerdings selbst verantwortlich einen Plan B oder eine alternative zu haben oder vorgängig zu organisieren. Für digitale Defekte an Speicherkarten oder sonstiges bei der höheren Gewalt oder versagen der Geräte / Speichermedien erfolgt, übernimmt der Fotografierende keine Haftung und zahlt keinen Schadenersatz aus.
3.3 Familien-, Hunde- und kleinere Shootings Termine können jeder Zeit über alle Kommunikationskanäle angefragt werden. Sie gelten, wenn vom Fotografierenden bestätigt, als definitiv. Muss der Anlass verschoben werden, sind dem Fotografierenden die damit verbundenen und angefallenen Kosten zu vergüten. Verschiebt oder annulliert der Kunde den Fototermin bis 7 Tage vor dem Fotoauftrag wird eine Entschädigung von 50% des gebuchten Shootings verrechnet. (Ausnahmefälle wie schwere Krankheit/ Unfall sind ausgeschlossen). Keine oder kurzfristige Abmeldung, nicht Erscheinen am Shooting Tag, werden zu 100% des gebuchten Shootings verrechnet. Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse bei Outdoor Shootings verlegt, gelangt die oben aufgeführte Regelung nur in Bezug auf die unangekündigte Absenz zur Anwendung.
3.4 Ausrüstung / Requisiten Die Fotoausrüstung (Fotoapparate, Beleuchtungsmittel usw.) werden durch den Fotografierenden besorgt. Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen Gegenstände (Requisiten) und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Gegenseitige Abreden sind formlos möglich.
3.5 Locations Der Kunde ist verantwortlich, dass die notwendigen Locations rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde hat zudem zu gewährleisten, dass der Fotografierende die Location bei Bedarf vor der Aufnahmesitzung besichtigen kann. Steht die Location nicht rechtzeitig zur Verfügung, behält sich der Fotografierende das Recht vor, den Auftrag abzulehnen.
3.6 Haftung vom Fotografierenden Der Fotografierende haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen. Der Kunde hat die Mängelrüge innerhalb 5 Tage ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.
3.7 Verwendung der Bilder durch Bloechlinger-Foto Der Fotografierende spricht mit dem Kunden ab, an welchen Bildern die Rechte behalten werden. Die Rechte umfassen insbesondere: die Bilder zu veröffentlichen, die Bilder Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine Lizenz zur Verwendung der Bilder zu gewähren, Dritten Bilder zu übergeben, Bilder künstlerisch zu verändern, Bilder als Referenzen zu nutzen usw. Der Fotografierende vergewissert sich nach bestem Wissen und Gewissen vor der Verwendung der Bilder, dass keine Rechte Dritter bzw. Gütern oder Locations verletzt werden. Die Fotografien welche der Fotografierende von einer Person, einem Tier, einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz der Firma. Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch.
Der Fotografierende hat als Urheberin das Recht, einzelne Bilder zu verwenden (z.B. Website, Facebook, Instagram, Inserate etc.) Ist der Kunde damit nicht einverstanden, hat er dies schriftlich mitzuteilen.
Bei Personen Shootings wird bloechlinger-foto.ch vor einer Veröffentlichung eines Bildes um Erlaubnis beim Kunden nachfragen, Einhaltung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild. Der Fotografierende hat das Recht, bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die, für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
3.8 Veranstaltungen / Wettkämpfe Wird der Fotografierende durch den Veranstalter beauftragt, eine Veranstaltung, ein Wettkampf o. ä. fotografisch zu dokumentieren, so geht der Fotografierende davon aus, dass die Teilnehmenden damit einverstanden sind, dass eine fotografische Arbeit von ihnen erstellt wird und die Bilder (im Onlineshop zum Erwerb) veröffentlicht werden. Möchte ein Teilnehmer nicht, dass seine Bilder (im Onlineshop) veröffentlicht werden, so erstellt der Fotografierende von diesem Teilnehmenden keine fotografische Arbeit, wodurch eine Veröffentlichung hinfällig wird. Der Veranstalter hat dafür besorgt zu sein, dass der Fotografierende die auszunehmenden Teilnehmer klar erkennen kann (Teilnehmerliste mit Startnummern o. ä.)
4. Gutscheine Der Wert und die Ausführung der Leistung des Gutscheines sind aktuell am Ausstellungstag und während 12 Monaten gültig. Sollten sich die Konditionen bis zum Einlösungsdatum verändert haben werden diese Nachbelastet oder die Leistungen gekürzt.
5. Onlineverbindung / Haftung
5.1 Onlineverbindungen Der Fotografierende verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die dem Fotografierenden gehören oder auf die der Fotografierende Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten. Der Fotografierende haftet nicht für Mängel und Störungen, die dieser nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen der Fotografierende zusammenarbeitet oder von denen dieser abhängig ist. Weiter haftet der Fotografierende nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritten, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.
5.2 Haftung
Der Fotografierende haftet für sachgemässe Facharbeit, nicht aber für Fehlerhaftigkeit des Materials, wie Kamera, Speichermedium, etc. Jede Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
6. Aufbewahrung
6.1 Passbilder, werden nach 6 Monaten aus der Datenbank gelöscht
6.2 Businessbilder Die erstellten Bilder bleiben für 6 Monate in der Datenbank von bloechlinger-foto.ch gespeichert. In der persönlichen Fotogalerie können die erworbenen Bilder vom Kunden nach Auslieferung selbstständig heruntergeladen werden. Die Auswahlgalerie wird deaktiviert. Nach 12 Monaten wird die Galerie gelöscht.
6.3 Shootings Die erstellten Bilder bleiben für 12 Monate in der Datenbank von bloechlinger-foto.ch gespeichert. In der persönlichen Fotogalerie können die erworbenen Bilder vom Kunden nach Auslieferung selbstständig heruntergeladen werden. Die Auswahlgalerie wird deaktiviert. Nach 24 Monaten wird die Galerie gelöscht. Bei wiederkehrenden Shootings wird die persönliche Galerie nicht gelöscht.